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Einwendung Stand 2014

Einwendung zur Ergänzung der Planpräzisierung „Kies Pirnaer Elbbogen“2011

Hiermit lege/n ich/wir Widerspruch ein gegen die Ergänzung zur Planpräzisierung.

Eingangs muß darauf aufmerksam gemacht werden, daß bei der Einsichtnahme der vorliegenden Information eine gravierende Vermengung von Änderungen stattfindet, die für mich als Bürger/in eine Mitwirkung bzw. daraus ableitend, eine Rechtsanwendung nahezu unmöglich macht.

Das vorgegebene Ziel der Auslegung, eine Ergänzung zur Planpräzisierung, zwecks grösserer Transparenz und Konkretisierung, verkehrt sich in das Gegenteil. Es scheint, es werde durch die Vorlage der Ergänzung eine gänzlich neue Planfeststellung beabsichtigt. Neue Bestandteile sind: Erhöhung der Jahresproduktion von 450 kt auf 600kt, Nachtschichten , Errichtung einer neuen Aufbereitugsanlage am Südufer des Baggersees Söbrigen, veränderte Materialabfahrstrecke über die Graupaer Strasse , Stilllegung des Kieswerkes Pratzschwitz erst nach Auskiesung des Tagebau Söbrigen.

Soweit wie möglich soll dennoch Widerspruch zu den vorgefundenen Eingriffen und deren unwiderbringlichen Schäden in die vorhandenen Schutzgüter eingelegt werden.

1. Rohstoffnachfrage/ Bedarfsnachweis

Ein Bedarfsnachweis für Rohstoffnachfrage ist im Genehmigungsverfahren nicht enthalten. Wir finden keinen Hinweis darauf, dass tatsächlich eine hinreichende Abwägung der Eingriffswirkung stattgefunden hat:

Zwischen dem öffentlichen Gemeinwohl und deren unwiderbringlichen Schutzgut der Landschafts-erhaltung mit ökologischen Funktionenund privatwirtschaftlichen Einzelinteressen.

Die geplante Flächeninanspruchnahme am Standort Söbrigen stellt insofern ein Abwägungsdefizit dar.

Zwei laufende Felder in unmittelbarer Nähe gibt es bereits.

Hier muss ein Nachweis der Betreiber erbracht werden, inwieweit ein besonders wirtschaftliches Interesse besteht, der die Zerstörung eines Kulturraumes und die Umgestaltung in ein Industriegebiet notwendig macht.

Ziel jeder Landesentwicklungsplanung ist eine erhaltende Kulturlandschaft: Großflächiger Kiesabbau ist ein grober Verstoss. Damit entsteht ein Schaden , zu dessen Abwehr die Behörde verpflichtet ist,

USchG §5, 14.11.2007.

 

2. Imissionsbelastung und Gesundheitsgefährdung

Lärm, Schmutz, Lichtkegel und ein drastisches Gefährdungspotenzial für Mensch und Tier werden mit dem Tagebau Söbrigen entstehen. Ein Kulturgut wird Imissionen ausgesetzt, die zur Auflösung dessen führt und mit der Planfeststellung in Kauf genommen wird.

Der Lärmpegel wird schon in den Planungsunterlagen 2007 teilweise überschritten, obwohl

die damaligen zugrunde gelegten Einwirkfaktoren, wie Tonnagefrachtung mit 25 t pro Lkw schon bedenklich sein müssen.

Mit der aktuellen Ergänzung der Planpräzisierung entsteht eine erhebliche Verschlimmerung der Eingriffswirkung:

Durch Erhöhung der jährlichen Fördermenge auf 600 kt, der Erhöhung der Tagesproduktion, 2 x 100 LKW Fahrten täglich und im Zusammenhang stehenden regelmässig stattfindenden Nachtschichten, verlängerter Betriebszeit des Kieswerk Pratzschwitz (siehe Seite 16 Pkt.1.6.2)“…wäre eine Stilllegung dieses Kieswerkes erst nach Auskiesung des Tagebau Söbrigen möglich. “

Besonders auffällig negativ und ungeeignet ist das Beschreibungsraster, was die Kompensation von Imissionen betrifft. Ausgewählt wurde eine sommerliche Vegetationsperiode 20.7.,31.07.,10.8.2010,um visuell darzustellen, dass mit entsprechenden Aufpflanzungen Imissionen verschluckt werden könnten. In einer Zeit also, in der gewöhnlich üppig Blätter an den Bäumen hängen . Dickes Blattwerk der Aufpflanzungen in einem entsprechenden Gürtel um das Kieswerk soll Lärm , Staub, Lichtkegel der Baugeräte abfangen. Aber: Die blattlose/ arme Vegetationszeit findet keine Erwähnung. Welche geeigneten Massnahmen finden zur Imissionsreduzierung dann statt?

Wir fordern deshalb ein entsprechendes Imissionsgutachten nach neuem Planungsstand mit der Auflistung geeigneter und konreter Vermeidungsmassnahmen. Schallschutzwände müssen errichtet und dem Landschaftsbild im Sinne sensibler Denkmalstruktur angepasst werden.

 

Erhebliches Gefahrenpotenzial ergibt sich mit dem täglichen Schwerlasttransport von vorgesehenen 200 Lkw- An-und Abfahrten. Die angedachte Standortanbindung Betriebsstrasse- Graupaer Strasse schafft eine bedrohliche Zu-und Abfahrtssituation. Es entsteht Durchgangsverkehr auf engen, gänzlich ungeeigneten Strassen, ohne Fuss-oder Radweg. Hohe Unfallgefahr wird hier in Kauf genommen.

Schwerlastverkehr verursacht Krankheitssymptome. Die körperliche Unversehrtheit GG.Art.2 ist gefährdet. Deshalb die Forderung:

-An-und Abfahrtswege der Transportunternehmen ausserhalb der vorgesehenen Betriebsstrasse müssen vorgeschrieben werden

-Schutzwege für alle Verkehrsteilnehmer/ Radweg,Fussweg müssen entstehen

-Zebrastreifen müssen angelegt werden um Sicherheit und eine gleichberechtigte Verkehrsteilhabe zu

gewährleisten

-Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h

-Ampeleinrichtungen müssen errichtet werden

- Nachtfahrverbot und keine Wochenendschichten

 

Auf Seite 21 ist die Rede von „geringer Erhöhung“ der Emission bei Gewinnungsgeräten, obwohl die Ergänzung der Planpräzisierung das Ziel der Konkretisierung von Emissionsreduzierungen hatte.

Welche Änderungen wurden gegenüber 2007 vorgenommen, um lärmarme Geräte zum Einsatz zu bringen?

 

3. Schutzgut Natura 2000,

Seit der Planpräzisierung 2007 kam es zu einer rechtlichen Stärkung des Natur- und Landschaftsschutzes durch die Europäische Union. Die Umsetzung des Europäischen Rechts und deren Richtlinien erfolgte u.a.mit der Festschreibung von NATURA 2000 und einem entsprechenden Ländergesetz : SächsNatG vom 4.April 2008. Das vorgesehene Kieswerk befindet sich im ausgewiesenem NATURA 2000 Gebiet.

Mit der Richtlinie 92/ 43 EWG unterliegen Eingriffe im FFH Gebiet und FFH nahen Gebieten der

Verträglichkeitsprüfung nach §34 BNatSchG. Hier gilt ein grundsätzliches Verschlechterungsverbot.

 

Wie in der FFH Richtlinie,Art. 17 beschrieben, erstellen alle Mitgliedsstaaten alle 6 Jahre einen Bericht über Ergebnisse eines Monitorings und durchgeführter Massnahmen zum Biotopverbund und zu Veränderungen in der Population der unter besonderem Schutz stehender gelisteter Arten.

Demnach muss festgestellt werden, dass die Biotop- Kartierung aus dem Jahr 2004 zur Grundlage der Planpräzisierung 2007 und als Planungsgrundlage für ein Ergänzungsverfahren im Jahr 2011 als überholt angesehen werden muss.

Ohnehin erfolgte die Erfassung von Flora und Fauna im Vegetationszeitraum Sommer, also Mai- August,September 2004. Andere Monate fehlen in der Kartierung. Es ist auch nicht angegeben, warum andere Monate keine Beachtung fanden. Das ist unzureichend, weil durch die besonderen Gegebenheiten der Elbauenlandschaft die Möglichkeit in Betracht gezogen werden muss, dass sich hier in den Wintermonaten auch Brut-u. Rastvögel niederlassen. Da aus der Kartierung auch keine gesonderten Angaben zu Beobachtungszeiten über den Tag/ Nacht hervorgehen, muss davon ausgegangen werden, dass besondere Vorkommen nic ht erfasst wurden, wie z.B. die Kleine Hufeisennase, deren Gebiet sich entlang der Elbhänge von Meissen bis Pirna erstrecken.

Zumindest sind in der vorliegenden Kartierung streng geschützte Arten beschrieben bei

- Vögeln: Brutvogel- Roter Milan,Waldwasserläufer,Neuntöter Rote Liste

streng geschützt: Eisvogel Rote Liste, Sperber,Rohrweihe, Mäusebussard

-Reptilien/ Amphibien , Rote Liste besonders im Tännicht Zauneidechse,Kammmolch

-Heuschrecken

-Laufkäfer, Rote Liste in Tännicht und Birkwitzer Graben, nach BNatSchG i.V. mit BArtSchVbesonders

geschützt. ACHTUNG!!!!!!!!!!!!Zerschneidungswirkung bei Lkw Graupaer Str.

 

Eindeutig wurden in der Planpräzisierung 2005,S. 25 Hinweise zur Bewertung der verhaltensbedingten Auswirkungen auf die Schutzgüter vorkommender Arten und Biotope gegeben, nach denen

„…sind trotz der externen Lage des Abbaugebietes negative Auswirkungen nicht auszuschliessen , da der Transport mangels Alternativen über die angrenzende Strasse K8713 abgewickelt wird…..Zusätzliche

Belastungen des Verkehrsweges durch Schwerlastverkehr. Untersuchungsergebnisse zeigen, dass in Strassennähe zahlreiche besonders schutzwürdige Tierarten vorkommen, die eine hohe Bewegungsaktivität aufweisen: Amphibien, Reptilien, Laufkäfer, Kleinsäuger, denen der Verkehrstod droht.“ Der Wildtierbestand mit seinen natürlichen Lebensräumen wird zerstört.

Eine FFH Verträglichkeitsprüfung muss auf den aktuellen Stand gebracht werden.

Artenschutz heisst: Der Erhaltungsszustand der Population darf nicht beeinträchtigt werden, §42 BNatSchG. Kritisierend ist aufgefallen, dass in der 2010 durchgeführten NOHL Studie die Schutzwürdigkeit des FFH Gebietes unzureichend repräsentiert ist, insofern dass die vorhandenen Populationen wie in der

Biotop-Kartierung 2004 beschrieben, trotz Ausnahmeregelung ohne Beeinträchtigung in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen können. Über diese Ausnahmen ist alle zwei Jahre zu berichten, FFH-RL,Art.16(1).

FFH-RL,Art.12 Abs.1,Lit.a-c geht davon aus, dass darunter Handlungen fallen, die bewusst eine Tötung oder Störung von AnhangIV der RL, in Kauf nehmen.

Störungen der vorhandenen streng geschützten Arten können bei der Umstrukturierung einer solchen Planungsfläche über einen so langen angegeben Zeitraum des Betriebsplanes somit nicht in Einklang mit dem vorhandenem Schutzgebiet gebracht werden. Gemessen an seinen Schutzzwecken gibt es genug Anhaltspunkte, dass dieses an Wert verliert. Siehe „Störung streng geschützter Arten“FFH-RL,Art.12;16.

Schutzmassnahmen müssen also konkret aufgezeigt werden.

Wie wird der Erhaltungszustand des Laufkäfers und des Kammmolches ohne Beeinträchtigung gesichert?

 

4. Schutzgut Erholungsgebiet/ Naherholungsgebiet Kiesabbau am Standort Söbrigen, heisst Kiesabbau in einer Kulturlandschaft mit der Ausweisung des großräumigen Denkmalschutzgebietes“Dresdener Elbhänge“, einem Landschaftsschutzgebiet, einem ausgewiesenem Erholungsgebiet mit Schloss Pillnitz, Weinbergskirche Pillnitz, am Elbhang verlaufende Sächsische Weinstrasse und dem Dichter-u. Maler-Weg, dem Leitenweg oberhalb der Weinberge sowie dem Elbradweg zwischen Dresden und Pirna/ Sächsische Schweiz.

Dieser Kulturraum, gleichzeitig ausgewiesenes Naherholungsgebiet ist Anziehungspunkt für tausende Dresdener und Besucher täglich.

Oft erschliesst sich deren Perspektive vom Radweg oder vom Ausflugsdampfer .

Die von NOHL 2010 vorgebrachte Landschaftsbildbewertung vom Standort Weinbergweg ist insofern verfälschend und vernachlässigt die Eingriffswirkungen anderer wichtiger Sichtbeziehungen .

Der Erholungswert der noch intakten Elblandschaft wird zerstört.

Lärm ,Staub und Gefahren für Fussgänger und Radfahrer werden bestimmend für dieses Landschaftsschutzgebiet. Lebensqualität geht verloren.

Ein großer Wildtierbestand, u.a. auch vorkommend Dachs und Waldiltis, verliert seinen natürlichen Lebensraum und führt ausserdem zu gefahrvollen Situationen für den Strassenverkehr. Durch Wildwechsel kommt es zu Gefährdungen der Verkehrsteilnehmer. Auf die damit verbundene Pflicht der Gefahrenabwehr wird in der Ergänzung zur Planpräzisierung nicht eingegangen.

Entsprechende Sicherungsmassnahmen sind einzurichten, um Todesfälle zu verhindern:

-u.a.Errichtung von Wildzäunen

 

 

 

 

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