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Eine aktuelle achtseitige Zusammenfassung des Konfliktfeldes finden Sie hier als .pdf zum Download

 

Positionen der Bürgerinitiative gegen das Kieswerk Söbrigen,

vorgetragen auf einer Informationsveranstaltung zum laufenden Planfeststellungsverfahren im Ortsamt Loschwitz,

im September 2011

 

Sachverhalt, allgemeine Konflikte und Stand Planfeststellung

 

Zwischen Pirna-Copitz und Söbrigen erstrecken sich zwischen Dresden und Pirna 6 km wertvolle Kultur- und Naturlandschaft (mit mehreren FFH-Gebieten), die von Anwohnern, erholungssuchenden Dresdnern und Touristen sehr geschätzt wird.

Seit 1972, also schon fast 40 Jahren, wird in diesem Gebiet Kies durch private Firmen abgebaut, die inzwischen zur Borsberg Kieswerke GmbH fusioniert sind.

Die jetzigen Planungen möchten diese Abbauaktivitäten auf weitere 50-60 Jahre festlegen.


Die Erfahrungen als Bürger, die in der Kiesabbauregion wohnen, sowie die Einsichtnahme in das neue Planungsvorhaben, welches seit 2006 läuft, haben unser bürgerschaftliches Engagement hervorgerufen. Denn das Gemeinwohl ist nicht nur von uns Anwohnern, sondern auch von Naherholungssuchenden und Touristen ist in diesem Fall durch privatwirtschaftliche Interessen massiv gefährdet.

 

Mit diesem Anliegen haben sich seit 2006 BürgerInnen aus Söbrigen, Pillnitz, Oberpoyritz, Birkwitz in der BI „Gegen Kieswerk Söbrigen“ organisiert, um uns für den Erhalt der Lebensqualität in unserer Region einzusetzen. – Zum Stand unserer Bemühungen: 2006 wurden 154 Einwendungen zum PFV beim Oberbergamt eingereicht, im Jahr 2010

635 Unterschriften von BürgerInnen an die OB Frau Orosz übergeben, um die massiven Bedenken der Dresdner BürgerInnen gegen das geplante Vorhaben zu verdeutlichen.

 

Erfreulicherweise teilt die Stadt Dresden von Anbeginn des PFV im Jahr 2006 unsere kritische bzw. ablehnende Haltung zum Vorhaben. Wir hoffen, uns als BürgerInnen weiter so gut durch die Stadt unterstützt wissen zu können!

Wir werden wichtige Argumente für Einwendungen auf unserer Homepage bekannt geben: www.gegen-kieswerk-soebrigen.de

 

Im Folgenden wollen wir schlaglichtartig die aus unserer Sicht wichtigsten Bedenken gegen das Vorhaben vorstellen und damit Anregung zum kritischen Nachdenken und bürgerschaftlichen Engagement geben. Gern stehen wir später für detailliertere Information zur Verfügung:

 

1. Völlig unzureichende Abwägung von privatwirtschaftlichen Interessen und Gemeinwohl

 

Das Kiesabbauvorhaben „Pirnaer Elbebogen“ bedeutet eine Belastung des Gemeinwohls, der Kultur- und Naturlandschaft über einen Zeitraum von mindestens 100 Jahren durch privatwirtschaftliche Bergbauaktivität.

In den derzeitigen Planungsunterlagen der Betreiberfirma findet keine ausreichende Abwägung von Gemeinwohlinteressen und privatwirtschaftlichen Interessen statt.

So ist weder ein Bedarfsnachweis für Rohstoffnachfrage enthalten, noch werden Standortalternativen für ein evtl. notwendiges neues KW wirklich abgewogen. Auch die Abwägung der schädlichen Auswirkungen der Bergbauaktivität auf das Gemeinwohl und die Planung geeigneter Schutzmaßnahmen erfolgt bisher nur oberflächlich.


  • Die Stadt Dresden formuliert im FNP-Entwurf 2009/10, dass aufgrund des zurückgegangenen Bedarfes an Kies und Sand eine „raumschonende Gewinnungsabfolge“ in den ausgewiesenen Abbaugebieten der Stadt Dresden zu fordern ist. – Der Betreiber ist also angehalten, denNachweis zu erbringen, inwieweit ein besonderes wirtschaftliches Interesse besteht, der die Zerstörung eines Kulturraumes und die Umgestaltung in ein Industriegebiet notwendig macht.

  • Das neu geplante KW Söbrigen beansprucht eine Fläche von 11,5 ha (Vgl.: KW Borsberg in Birkwitz-Pratzschwitz hat Flächenbedarf von 3-4 ha). Das ist nicht „raumschonend“! Wir fordern eine Reduzierung um die Hälfte.

  • Die Stadt Dresden hat in der Stellungnahme 2006 einen Variantenvergleich für den KW-Standort gefordert, der bis heute nicht erfolgt ist.

        Die unkommentierte Lageplanskizze aus der Planpräzisierung von 2010 kann nicht als Abwägung von Standortalternativen anerkannt werden.

 

Wir erwarten, dass die Stadt Dresden als Vertreterin öffentlicher Belange an ihren Forderungen festhält und diese aktiv vertritt sowie dass ein Bedarfsnachweis nachgefordert wird.

Ziel jeder Landesentwicklungsplanung ist der Erhalt der Kulturlandschaft: Großflächiger Kiesabbau mitten in einer Kultur- und Naturlandschaft an der Peripherie einer Stadt wie Dresden ist ein grober Verstoss.

 

2. Begründete Zweifel an Zuverlässigkeit der Aussagen der Betreiberfirma


Vom Ortschaftsrat Birkwitz wurde im Frühjahr 2011 eine Bürgerversammlung und nachfolgend ein Begehungstermin mit dem Baubürgermeister von Pirna an den Abbaufeldern in Pratschwitz/ Birkwitz durchgeführt. Anlass war, dass es gravierende Mängel in der Umsetzung von bereits planfestgestellten Renaturierungs- und Rückbaumaßnahmen in den bisherigen Kiesabbaufeldern gibt. Z.B.ist die Firma mit inzwischen 10 Jahren im Verzug, Schlämmteiche in der Wesenitzaue zurückzubauen!


Wir fordern deshalb vom Oberbergamt Freiberg, sowie der Stadt Dresden und ihrer Behörden, gegenüber der Betreiberfirma Auflagen zu erheben, die vor Jahrzehnten zugesagten Verpflichtungen zur Rekultivierung gegenüber dem Gemeinwohl zu erfüllen, bevor neue Bewilligungen erteilt werden!

  • Wir fordern die Stadt Dresden dringend auf, sich vor ihrer Entscheidung zum aktuellen neuen Bergbauvorhaben des Betreibers mit der Stadt Pirna eng abstimmen, z.B. zu landschaftsplanerischen Aspekten. Umso mehr, da das geplante Kieswerk genau auf der Stadtgrenze zwischen Pirna und Dresden gebaut werden soll.

  • Falls das nicht geschieht, wird die Betreiberfirma die Gelegenheit weiter nutzen, die beiden benachbarten Verwaltungsbereiche zum Schaden der Anwohner gegeneinander auszuspielen. (s. aktuelle Argumentation mit Landbandtrasse)

 

3. Die Zusammenführung von mehreren Betriebsplänen ist nicht zulässig

 

Im aktuellen Antragsverfahren wird auf festgestellte Pläne von 1999 und mehrere umfangreiche Planungsunterlagen von 2006 und deren Präzisierung 2010 Bezug genommen.

Das Gesamtvorhaben Kiestagebau Söbrigen wird durch dieses Vorgehen inhaltlich immer unübersichtlicher, eröffnet bedenkliche Interpretationsspielräume und wird damit schwieriger, die eigentlichen Inhalte der PF zu beurteilen und die Umsetzung des Vorhabens zu überprüfen.

Bereits 2006 wurde diese Praxis der Zusammenführung mehrerer Planungsunterlagen Diese von der Stadt Dresden sehr kritisch gesehen. Wir müssen feststellen, dass die inzwischen hinzugekommenen Planungsunterlagen von 2010 und 2011 das Problem verschärfen.

Dieses Vorgehen ist nicht nur problematisch, sondern ignoriert gültige Gesetzgebung. Z.B. sind im Bereich der Naturschutz-Gesetzgebung mit der Umwelthaftungsrichtlinie und Umweltschadensgesetz von 2007, wichtige Veränderungen erfolgt. Da diese in der aktuellen Ergänzung zur Planpräzisierung nicht berücksichtigt werden, verstößt die Betreiberfirma gegen geltendes Naturschutzrecht und das in einer Region, die eine Vielzahl geschützter Biotope hat.

Wir bezweifeln auch, dass dieses Vorgehen mit dem gültigen Bergrecht in Übereinstimmung ist, welches eine zeitnahe UVP verlangt. - Die Betreiberfirma stützt sich im aktuell beantragten Vorhaben auf eine die UVP, die Teil des PFV von 2006 ist und wiederum Kartierung von vorkommenden Arten aus dem Zeitraum zwischen 2003 und 2005 enthält und sich auf ein Bergbauvorhaben bezieht, welches ab 2020 realisiert werden soll. Das ist nicht zeitnah.

 

Wir fordern, dass die zuständigen Behörden auf Einhaltung geltenden Rechts drängen vor allem Bergbehörde und Naturschutzbehörden! Das heißt es muss eine aktuelle UVP erstellt werden, die die FFH-Verträglichkeitsprüfung einschließt.

Nach aktuellem Recht muss die FFH-Verträglichkeit eines Vorhabens auch dann geprüft werden, wenn das Vorhaben außerhalb von FFH-Gebieten liegt, sich aber bau-, anlage, betriebsbedingt Auswirkungen auf FFH-Gebiete (Lebensräume und Arten) ergeben, wie es für das geplante KW Söbrigen der Fall ist.

Es fehlt die Untersuchung zum FFH-Gebiet „Birkwitzer Wiesen“.

Für FFH-Gebiete gilt ein grundsätzliches Verschlechterungsverbot, gesetzlich seit 2007 festgelegt.

 

4. Lärm, Staub, Erschütterungen gefährden die Gesundheit/ Lebensqualität der Anwohner/ Anlieger

 

Lärm, Schmutz, Lichtkegel und ein drastisches Gefährdungspotenzial für Mensch und Tier werden mit dem Tagebau Söbrigen entstehen. Söbrigener Anwohner wohnen z.T. nur 100m vom neuen Kieswerk und Abbaufeld entfernt! Ebenso in unmittelbarer Nähe befinden sich die Wochenendsiedlung am Schmiedeweg und die Gartenanlage in Söbrigen unmittelbar an der Söbrigener Straße. Die Gegend wird von Erholungssuchenden stark frequentiert.

Schon in der Bewertung der Lärmemission im Rahmen UVP 2006 (bei festgelegten Betriebszeiten, einschl. Sonnabend, und bis max. 22 Uhr) wurden die Grenzwerte für nächtliche Lärmemission mit nur 1 Db verfehlt !

Die aktuelle Ergänzung der Planpräzisierung sieht eine weitere Erhöhung von Umfang und Intensität der bergbaulichen Aktivität um das KW Söbrigen vor:

  • Erhöhung der jährlichen Fördermenge von 450 auf 600 kt,

  • 200 LKW Fahrten täglich,

  • Nachtschichtbetrieb,

  • Anlage eines Absetz- und Entnahmebeckens,

  • die Inbetriebnahme der Brecheranlage

Es ist deshalb als gesichert anzusehen, dass Lärm- und Staubemission sowohl am Tag, als auch nachts ansteigen werden.

Die zu erwartende Immissionserhöhung wird von der Betreiberfirma bagatellisiert!

(Siehe „geringer Erhöhung“ der Emission bei Gewinnungsgeräten).


Wir wenden gegen die aktuelle „Ergänzung“ ein, dass keine exakte Neubewertung der Lärmemission stattgefunden hat und fordern, dass ein Lärmgutachten für den aktuell beantragten Umfang der Bergbauaktivität im Raum Söbrigen erfolgt, aus dem angemessene Schutzmaßnahmen für Anwohner und Erholungssuchende abzuleiten sind.

 

Wir erhalten unsere Forderung nach Betriebsruhe zwischen 20 und 6 Uhr aufrecht und fordern weiterhin die völlige Betriebsruhe an den Wochenenden (auch in Hinblick auf die Bedeutung der Region als Naherholungsgebiet!)


Die geplanten Gehölzpflanzungen können als Sichtschutz und Schutz vor Staubimmission gelten, obwohl dies aufgrund fehlender Vegetation in der Wintersaison, unzureichend ist, nicht jedoch als Schallschutz! Für wirksamen Schallschutz kommt in der landschaftsbildsensiblen Region aus unserer Sicht nur eine zusätzliche Tieferlegung von Kieswerk und Transportstraßen in Frage, die wir hiermit fordern.

 

5. Das massiv erhöhte Verkehrsaufkommen durch Abtransport gefährdet Leben und Lebensqualität für Anwohner und Erholungssuchende/ Touristen

 

Erhebliches Gefahrenpotenzial ergibt sich mit dem täglichen Schwerlasttransport von vorgesehenen 200 Lkw- An-und Abfahrten täglich. Die angedachte Nutzung der Graupaer Straße für den Abtransport ohne umfassende Schutzmaßnahmen ist aus unserer Sicht völlig unzulässig!

Beispiel Graupaer Straße

Die Graupaer Straße, in den Plänen nüchtern K 8713 genannt – ist Schulweg für die Birkwitzer Kinder nach Graupa, Teil der „Sächsischen Weinstraße“ und des Mittelländischen Radweges. Die aktuellen Pläne sehen keine Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und Erhaltung ihrer öffentlichen Funktion vor, d.h. weder Fuß- noch Radwege, noch Erweiterung und Geschwindigkeitsbegrenzungen sind geplant, auch keine Tieferlegung zu Schallschutzzwecken! Damit hat die Betreiberfirma die Empfehlungen der BUND- Stellungnahme von 2008 vollständig ignoriert!

 

Wir fordern deshalb erneut und mit Nachdruck:

  • Schutzwege für alle Verkehrsteilnehmer/ Radweg, Fußweg müssen entstehen
  • Zebrastreifen müssen angelegt werden um Sicherheit und eine gleichberechtigte Verkehrsteilhabe zugewährleisten
  • Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h
  • Ampeleinrichtungen müssen errichtet werden
  • Nachtfahrverbot und keine Wochenendschichten
  • Tieferlegung der Straße für einen wirksamen Schallschutz.

 

Diese Maßnahmen sind vom Betreiber zu finanzieren, der die öffentliche Straße für private Zwecke nutzen möchte und es sollte unbedingt verhindert werden, dass ggf. nachträglich doch die Kommunen, d.h. die Bürger zur Kasse gebeten werden, um entstandene Gefahrensituationen nachträglich abzuwehren! Solche verbindlichen Zusagen fehlen in den bisherigen Planungsunterlagen.

 

6.Die geplante Bergbauaktivität nahe Söbrigen über mehr als 50 Jahre stellt eine massive Minderung des Wertes der Landschaft für Erholungssuchende und Touristen dar

 

Kiesabbau am Standort Söbrigen, heisst Kiesabbau in einer Kulturlandschaft mit der Ausweisung des großräumigen Denkmalschutzgebietes “Dresdener Elbhänge“, einem Landschaftsschutzgebiet, einem ausgewiesenem Erholungsgebiet mit Schloss Pillnitz, Weinbergskirche Pillnitz, am Elbhang verlaufende „Sächsische Weinstrasse“ und dem Dichter-u. Maler-Weg, dem Leitenweg oberhalb der Weinberge sowie dem Elbradweg zwischen Dresden und Pirna/ Sächsische Schweiz.

Dieser Kulturraum, gleichzeitig ausgewiesenes Naherholungsgebiet ist Anziehungspunkt für tausende Dresdner und Besucher täglich.

Lärm ,Staub und Gefahren für Fussgänger und Radfahrer werden bestimmend für dieses Landschaftsschutzgebiet. Lebensqualität geht verloren.

Wir wenden ein, dass weder in der UVP von 2006, noch in der Ergänzung und Präzisierung 2011, die Beeinträchtigungen für Heimatschutz/ Tourismus/ Erholungssuchende gebührend bewertet wurden!

Es genügt nicht, auf die 100 Jahre spätere Aufwertung der Landschaft für Naturschutzfragen zu verweisen und diese dem derzeit für alle Betroffenen und die kommende Generation entstehenden Schaden aufzurechnen. Z.B. wird in den Plänen in keiner Weise auf die Zerstörung des historischen Fußweges „Bonnewitzer Weg“ durch Kiesabbau eingegangen. Wir fordern, dass er wiederhergestellt wird und dies in die Nachnutzungspläne eingearbeitet wird!

Auch die Landschaftsbildbewertung nach Nohl ist abzulehnen, da sie nur für mastartige Eingriffe angewendet werden kann, nicht jedoch für ein großflächiges Kieswerk!

Wir fordern, dass die zuständigen Tourismusverbände durch Stellungnahmen in die gegenwärtige Planungsprozedur nachträglich einbezogen werden: also Tourismusverband Sächsische Schweiz und Dresden sowie Sächsisches Elbland.

Die Landschaftsbildbewertung nach Nohl ist nicht hinzunehmen.

 

7.Gefährdung wertvoller Flora und Fauna durch das geplante Kieswerk und Bergbauaktivität um Söbrigen

 

Die Betreiberfirma verstößt mit dem aktuell geplanten Vorhaben gegen seit 2008 geltendes Recht im Bereich Naturschutz. Das vorgesehene Kieswerk befindet sich in unmittelbarer Nähe zu ausgewiesenen NATURA 2000 (FFH-)Gebieten. Mit der Richtlinie 92/ 43 EWG unterliegen Eingriffe im FFH Gebiet und in FFH nahen Gebieten der Verträglichkeitsprüfung nach §34 BNatSchG. Hier gilt ein grundsätzliches Verschlechterungsverbot.

Wir fordern deshalb eine FFH-Verträglichkeitsprüfung für das beantragte Vorhaben fordern, die in Hinsicht auf Naturrecht aktuell und auf die schützenswerten Biotope aktuell und vollständig ist! So wird im aktuellen Planungsvorhaben das FFH-Gebiet „Birkwitzer Wiesen“ überhaupt nicht berücksichtigt.

Die Betreiberfirma muss – so sieht es die aktuelle Naturgesetzgebung vor - die notwendigen naturschutzrechtlichen und Ausgleichsmaßnahmen konkret formulieren. Formulierung, wie sie in der aktuellen Planpräzisierung im Bereich Amphibienschutz an der Betriebsstraße verwendet werden, die von „Beteiligung“ der Betreiberfirma, „entsprechende Maßnahmen“ und „vertretbarer Aufwand“ (s.S.19 der aktuellen Planpräzisierung) lassen einen unzulässig hohen Interpretationsspielraum, der – wie die Praxis zeigt – zu Ungunsten des Allgemeinwohls, hier des Naturschutzes, ausgenutzt wird!

 

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